Rechtsprechung
RG, 09.11.1893 - 2608/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der Versuch des in § 229 Abs. 1 St.G.B.'s vorgesehenen Verbrechens im Falle der relativen Untauglichkeit des angewendeten Mittels strafbar?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 24, 382
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.04.1953 - 1 StR 158/53
Rechtsmittel
Zum Vorsatz des Täters gehört es, dass er die gesundheitszerstörende Wirkung des Giftes in dem dargelegten Sinne, namentlich hinsichtlich der verabfolgten Menge, kennt oder mindestens für möglich hält und billigt (vgl. RGSt 24, 382; RGDStR 1936, 289; OGHSt 3, 34, 38, 90 f; OLG Hamm HESt 2, S 292). - BGH, 10.10.1978 - 1 StR 345/78
Abgrenzung von Gesundheitszerstörung und Gesundheitsschädigung bei …
Hierzu genügt nicht, daß das Gift seinem Wesen nach an sich zur Zerstörung der menschlichen Gesundheit geeignet ist; erforderlich ist vielmehr, daß ihm in der beigebrachten Menge sowie nach Art der Verabreichung und nach der Körperbeschaffenheit des Opfers diese Eignung zukommt (BGHSt 4, 278/279; BGH NJW 1976, 1851; RGSt 10, 178; 24, 382, 383; Schröder, JZ 1967, 522, 523). - BGH, 05.02.1980 - 1 StR 726/79
Revision aufgrund Nichtausschöpfung von Beweismitteln eines Tatrichters - …
Der Täter muß die gesundheitszerstörende Wirkung der zugeführten Menge kennen oder zumindest für möglich halten und billigen (RGSt 24, 382; BGHSt 4, 278, 279) [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53].